MFHs Wermatswil
Bauherrenberatung, Zweitmeinung
Eine Bauherrschaft plante die Bebauung eines Grundstücks in Wermatswil (ZH), das den Anforderungen der Ortsbildschutzkommission unterliegt. Ziel war es, das Projekt fachlich korrekt aufzugleisen und mit einem geeigneten Architekturbüro so zu entwickeln, dass es den sensiblen gestalterischen Vorgaben gerecht wird.

Symbolbild Mehrfamilienhaus im Kontext einer Projektbegleitung und Bauherrenberatung in einer Ortsbildschutzzone
Was war die Ausgangslage?
Die Bauherrschaft hatte sich ein Grundstück in Wermatswil gesichert, dessen Entwicklung aufgrund der Lage in einer Ortsbildschutzzone besondere Anforderungen an Architektur, Volumetrie und Einbettung in das bestehende Ortsbild stellte. Das Projekt musste verschiedene Gremien durchlaufen, insbesondere die Ortsbildschutzkommission.
In einem ersten Anlauf wurde das Projekt mit mehreren Architekturbüros geprüft. Dabei zeigte sich, dass die bisherigen Ansätze zwar formal korrekt waren, jedoch nicht die notwendige gestalterische Feinfühligkeit und Erfahrung im Umgang mit Ortsbildschutzverfahren aufwiesen. Entsprechend bestand Unsicherheit, wie das Projekt erfolgreich weitergeführt werden kann.
Vor diesem Hintergrund wurde ich beigezogen, um die Bauherrschaft fachlich zu beraten und den Prozess strategisch zu begleiten.
Wie lautete die Aufgenstellung?
Ziel war es, die Bauherrschaft bei der Weiterentwicklung des Projekts zu unterstützen und ein Architekturbüro zu finden, das sowohl gestalterisch als auch im Umgang mit sensiblen Ortsbildschutzthemen über die notwendige Erfahrung verfügt.
Die Aufgabenstellung umfasste insbesondere:
- Analyse der projektspezifischen Anforderungen aus Sicht des Ortsbildschutzes
- Identifikation geeigneter Architekturbüros mit Erfahrung in vergleichbaren Zonen
- Begleitung des Auswahlprozesses und fachliche Einordnung der Ansätze
- Unterstützung bei Gesprächen zu Vorgehen, Honorierung und Zusammenarbeit
- Strategische Aufgleisung des Projekts für das Bewilligungsverfahren
Was habe ich geleistet?
In einem ersten Schritt wurden Architekturbüros identifiziert, die entweder bereits Erfahrung in Ortsbildschutzzonen mitbrachten oder aufgrund ihrer Haltung und Arbeitsweise für diese Aufgabe geeignet waren. Mit ausgewählten Büros wurden Gespräche geführt, um Verständnis für den Ort, den Kontext und die spezifischen Anforderungen zu prüfen.
Die Bauherrschaft wurde im gesamten Auswahlprozess begleitet, unter anderem bei:
- Der Einordnung unterschiedlicher architektonischer Konzepte
- Der Beurteilung von Vorgehensweisen und Projektstrategien
- Der Einschätzung von Honorarmodellen und Leistungsumfang
Nach der Entscheidung für ein Architekturbüro wurde das Projekt gemeinsam weiterentwickelt und bei der Ortsbildschutzkommission vorgestellt. Das Projekt wurde dort positiv beurteilt und als gute Grundlage für die weitere Bearbeitung bewertet.
Was war das Ergebnis?
Durch die gezielte Bauherrenberatung konnte das Projekt auf eine fachlich und gestalterisch stimmige Basis gestellt werden. Die Bauherrschaft gewann Sicherheit im Prozess und konnte mit einem geeigneten Architekturbüro ein Projekt entwickeln, das den Anforderungen der Ortsbildschutzkommission gerecht wird.
Der Mehrwert der Zusammenarbeit lag insbesondere in:
- Einer fundierten und unabhängigen Architektenwahl
- Einer strategisch sauberen Projektaufgleisung
- Einer erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit im Bewilligungsverfahren
- Laufender Beratung und Zweitmeinung bei Bedarf
Ich stehe der Bauherrschaft weiterhin als Bauherrenberater zur Verfügung und werde bei Fragen, Unsicherheiten oder Entscheidungsprozessen punktuell beigezogen.
