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Garantie und Mängelfristen Schweiz
Was nach 2, 5 und 10 Jahren gilt Kurzzusammenfassung Sie haben eine Wohnung oder ein Haus in der Schweiz gekauft, bauen gerade selbst oder haben einen Umbau beauftragt, und fragen sich: Wie lange haftet der Ersteller eigentlich für Mängel? Was passiert, wenn nach drei Jahren ein Wasserschaden auftaucht? Und was muss ich tun, damit ich meine Rechte nicht verliere? Diese Fragen stellen sich viele Käufer und Bauherren, oft erst dann, wenn ein Problem bereits aufgetreten ist. Die

Simon Käslin
29. Apr.10 Min. Lesezeit
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