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Garantie und Mängelfristen Schweiz
Was nach 2, 5 und 10 Jahren gilt Kurzzusammenfassung Sie haben eine Wohnung oder ein Haus in der Schweiz gekauft, bauen gerade selbst oder haben einen Umbau beauftragt, und fragen sich: Wie lange haftet der Ersteller eigentlich für Mängel? Was passiert, wenn nach drei Jahren ein Wasserschaden auftaucht? Und was muss ich tun, damit ich meine Rechte nicht verliere? Diese Fragen stellen sich viele Käufer und Bauherren, oft erst dann, wenn ein Problem bereits aufgetreten ist. Die

Simon Käslin
29. Apr.10 Min. Lesezeit


Wohnungs- und Hausabnahme in der Schweiz
Ablauf, Rechte, Mängel und Qualitätskriterien Kurzzusammenfassung Die Bauabnahme ist in der Schweiz der formelle Übergang eines Bauwerks oder einer Wohnung vom Ersteller an den Käufer oder Bauherrn. Sie markiert den rechtlichen Beginn der Garantiefristen und entscheidet darüber, welche Mängel später noch geltend gemacht werden können und welche als genehmigt gelten. Geregelt ist die Abnahme primär im Obligationenrecht (OR) und, wenn vertraglich vereinbart, in der SIA-Norm 118

Simon Käslin
29. Apr.12 Min. Lesezeit
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