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Architektenvertrag und Honorar nach SIA 102 verständlich erklärt

  • Autorenbild: Simon Käslin
    Simon Käslin
  • 1. Juli
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Stunden

Kurzzusammenfassung

Der Architektenvertrag und das Honorar nach SIA 102 sind für viele private Bauherren eine Blackbox. Sie verstehen, was ein Architekt tut, aber nicht, wie sich sein Honorar zusammensetzt und warum die Methoden so unterschiedliche Beträge ergeben.


Die SIA 102 ist die zentrale Ordnung für Leistungen und Honorare von Architekten in der Schweiz. Sie kennt verschiedene Berechnungsmethoden, definiert Leistungsphasen und berücksichtigt bei Umbauten besondere Zuschläge.


Wer die Grundlagen versteht, kann Offerten vergleichen, faire Verträge erkennen und böse Überraschungen vermeiden. raumwert plus prüft auf Wunsch Architektenverträge und Honorarofferten als unabhängige Zweitmeinung.


Inhaltsverzeichnis


Unsicher zu deiner Honorarofferte?

Eine unabhängige Einordnung schafft Klarheit vor der Unterschrift.



Unterschrift unter Vertrag
Der Architekt ist Ihr wichtigster Vertragspartner, ebenso wichtig ist der gemeinsame Vertrag.

1. Was regelt der Architektenvertrag?

Der Architektenvertrag legt fest, welche Leistungen der Architekt erbringt, in welchen Phasen, zu welchem Honorar und mit welcher Verantwortung. Er ist die Grundlage der Zusammenarbeit und sollte klar definieren, was enthalten ist und was nicht.


Ein wichtiger Praxishinweis: Viele Architekten verwenden nicht das offizielle SIA-Vertragsformular, sondern einen eigenen Vertrag, der sich auf die SIA 102 beruft. Das ist völlig normal und legitim.


Entscheidend ist nicht das Formular, sondern dass Leistungen, Honorarmethode und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und die SIA 102 als Grundlage nachvollziehbar referenziert wird.


2. Was ist die SIA 102?

Die SIA 102 ist die Ordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) für Leistungen und Honorare der Architekten. Sie ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Schweiz der etablierte Standard.


Sie schafft Vergleichbarkeit, indem sie Leistungsphasen, Teilleistungen und Berechnungsmethoden definiert.


Weiterführende Informationen zur Norm finden sich direkt beim SIA. Für Bauherren ist vor allem relevant, dass die SIA 102 eine gemeinsame Sprache schafft: Wenn beide Offerten auf ihr beruhen, lassen sie sich vergleichen.


3. Wie wird das Architektenhonorar nach SIA 102 berechnet?

Die SIA 102 kennt mehrere Methoden. Die beiden wichtigsten für private Bauherren sind die veraltete Methode zur Berechnung nach den aufzuwendenden Baukosten und die moderne Berechnung nach effektivem Zeitaufwand. Daneben sind Pauschalen möglich, die meist aus einer dieser Methoden abgeleitet werden. Ein neutrales Hilfsmittel zur groben Einordnung ist die value-App der ETH Zürich (value-app.ethz.ch), die das Honorar nach SIA-Logik nachvollziehbar macht. nach wie vor können die Baukosten als Näherungswret zur Honorarberechnung genutzt wreden.


Projekt

Honorar (% der Baukosten)

Beispiel bei CHF 800'000

Neubau EFH (Vollmandat)

ca. 10 – 15 %

ca. CHF 80'000 – 120'000

Umbau / Sanierung

ca. 12 – 18 % (mit Umbauzuschlag)

ca. CHF 96'000 – 144'000

Teilmandat (nur Planung + Eingabe)

ca. 5 – 8 %

ca. CHF 40'000 – 64'000


Richtwerte nach SIA 102. Der effektive Ansatz hängt von Schwierigkeitsgrad, Leistungsumfang und der Degression ab.


Welche Methode sinnvoll ist, hängt von der Projektphase ab. In frühen, noch unklaren Phasen ist der Zeitaufwand oft fairer, weil der Umfang schwer abschätzbar ist. Sobald das Projekt klar definiert ist, lässt sich eine Pauschale sauber bilden.


Das Honorar wird dann in die einzelnen Leistungsphasen aufgeteilt, um zu bestimmen welche Phase welches Honorar verdient:

Phase

Teilleistungen

Vorprojekt

9%

Bauprojekt mit Baueingabe

21%

Bewilligungsverfahren

2%

Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag

18%

Ausführungsprojekt

16%

Ausführung / Realisierung mit Bauleitung

32%

Inbetriebnahme, Abschluss

2%


4. Was bedeutet die Honorierung nach Baukosten?

Bei dieser Methode wird das Honorar aus den anrechenbaren Baukosten abgeleitet, multipliziert mit Faktoren für Schwierigkeitsgrad und Leistungsumfang. Ein wichtiges Detail ist die Degression: Der prozentuale Honoraransatz sinkt mit steigenden Baukosten, weil grössere Projekte nicht proportional mehr Aufwand verursachen. Diese Art der Berechnung ist allerdings veraltet, wird aber immernoch gern evon Architekten eingesetzt.


Für Bauherren bedeutet das: Das Honorar ist nicht einfach ein fester Prozentsatz der Baukosten, sondern das Ergebnis mehrerer Faktoren. Genau deshalb sind Offerten ohne Erläuterung dieser Faktoren schwer zu beurteilen.


5. Was bedeutet die Honorierung nach Zeitaufwand?

Bei der Honorierung nach Zeitaufwand wird die effektiv geleistete Arbeit zu einem Stundenansatz verrechnet. Diese Methode ist transparent und fair, wenn der Umfang unklar ist, etwa zu Beginn eines Projekts oder bei Beratungsleistungen.


Gerade in frühen oder schwer abschätzbaren Phasen ist die Honorierung nach Zeitaufwand für beide Seiten oft die sauberste Lösung.


Wenn noch unklar ist, in welchem Umfang Arbeiten anfallen, etwa bei Abklärungen, Variantenstudien oder zu Beginn eines Umbaus, vermeidet eine Pauschale entweder zu hohe Risikozuschläge oder spätere Nachverhandlungen.


Fair und transparent wird die Zeitabrechnung, wenn sie mit einer Stundenschätzung kombiniert wird: Der Architekt schätzt den voraussichtlichen Aufwand vorab, rechnet aber effektiv ab. So behält der Bauherr eine Orientierung, ohne dass eine künstliche Pauschale entsteht, die niemandem dient.


6. Welche Leistungsphasen gibt es?

Die SIA 102 strukturiert die Architektenleistung in Phasen, die sich an den Projektphasen der SIA 112 orientieren. Vereinfacht reichen sie von den Vorstudien über das Vorprojekt und Bauprojekt, die Baueingabe, die Ausschreibung bis zur Realisierung und zum Abschluss.


Diese Phasenlogik ist nützlich, weil sie zeigt, welche Leistung wann erbracht wird. Wie ein gutes Vorprojekt aussieht, behandelt der Beitrag Vorprojekt Hausbau Schweiz, die formelle Baueingabe der Beitrag Baueingabe und Baubewilligung.


7. Was ist beim Umbau anders (Umbauzuschlag)?

Umbauprojekte sind aufwendiger als Neubauten, weil der Bestand Unsicherheiten birgt und die Planung an Vorhandenes anknüpfen muss. Die SIA 102 berücksichtigt das über einen Umbauzuschlag, der den höheren Aufwand abbildet. Dadurch liegt das effektive Honorar bei Umbauten oft spürbar höher als bei vergleichbaren Neubaukosten.


Das ist kein Aufschlag aus Willkür, sondern bildet realen Mehraufwand ab. Wer einen Umbau plant, sollte das einkalkulieren. Ob sich ein Umbau überhaupt lohnt, behandelt der Beitrag Sanieren oder abreissen, eine Aufstockung der Beitrag Aufstockung Einfamilienhaus.


8. Was ist ein Voll- und was ein Teilmandat?

Bei einem Vollmandat begleitet der Architekt das Projekt über alle Phasen, von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe. Bei einem Teilmandat werden nur einzelne Phasen oder Leistungen beauftragt, etwa nur Planung und Baueingabe, ohne Bauleitung.


Beide Modelle sind sinnvoll, je nach Bedarf. Wichtig ist, dass im Vertrag klar steht, welche Phasen und Leistungen enthalten sind. Lücken zwischen Teilmandaten sind eine häufige Quelle von Missverständnissen und Zusatzkosten.


9. Worauf sollten Sie im Vertrag achten?

Ein guter Architektenvertrag ist verständlich und vollständig. Achten Sie auf die wesentlichen Punkte, auch ohne juristisches Wissen.


  • Welche Leistungsphasen und Teilleistungen sind enthalten?

  • Welche Berechnungsmethode gilt und wie ist sie hergeleitet?

  • Welcher Schwierigkeitsgrad und welche Faktoren werden angesetzt?

  • Wie werden Mehrleistungen und Änderungen verrechnet?

  • Wie sind Haftung, Versicherung und Beendigung geregelt?


Wenn diese Punkte klar sind, ist der Vertrag meist solide. Wenn vieles offen bleibt, lohnt sich eine genauere Prüfung.


10. Welche Fehler passieren am häufigsten?

Die häufigsten Fehler entstehen aus fehlender Transparenz. Bauherren vergleichen Offerten, die nicht vergleichbar sind, weil Leistungsumfang oder Faktoren unterschiedlich definiert sind. Eine vermeintlich günstige Offerte enthält dann weniger Leistung.


Ein weiterer Fehler ist, nur auf den Prozentsatz zu schauen statt auf die enthaltene Leistung. Das billigste Honorar ist nicht das günstigste, wenn wichtige Phasen fehlen oder später teuer nachbeauftragt werden müssen.


11. Drei Praxisbeispiele

Praxisbeispiel 1: Zwei Offerten, scheinbar gleich

Zwei Architekturbüros offerierten ähnliche Prozentsätze. Die Prüfung zeigte, dass eine Offerte die Bauleitung nicht enthielt. Real war sie deutlich teurer als sie wirkte.


Praxisbeispiel 2: Der unterschätzte Umbauzuschlag

Ein Bauherr verglich das Honorar für seinen Umbau mit Neubau-Richtwerten und empfand es als hoch. Die Erklärung des Umbauzuschlags machte den Mehraufwand nachvollziehbar und das Honorar fair.


Praxisbeispiel 3: Sauberer Phasenstart

Ein Bauherr startete bewusst mit einem Teilmandat nach Zeitaufwand für die frühe Phase und vereinbarte eine Pauschale, sobald der Umfang klar war. So blieb das Kostenrisiko in der unsicheren Phase begrenzt.


12. Häufige Fragen zum Architektenhonorar

Wie wird das Architektenhonorar berechnet?

In der Schweiz meist nach der SIA 102, entweder aus den anrechenbaren Baukosten mit Faktoren für Schwierigkeit und Leistungsumfang oder nach effektivem Zeitaufwand. Aus diesen Methoden lassen sich auch Pauschalen ableiten.


Was kostet ein Architekt?

Das hängt von Baukosten, Schwierigkeitsgrad und Leistungsumfang ab. Wegen der Degression sinkt der prozentuale Ansatz mit steigenden Baukosten. Ein fester Prozentsatz allein sagt deshalb wenig aus.


Brauchen Architekten den offiziellen SIA-Vertrag?

Nein. Viele Architekten nutzen einen eigenen Vertrag, der sich auf die SIA 102 beruft. Das ist normal und legitim. Wichtig ist, dass Leistungen, Honorarmethode und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.


Was ist der Umbauzuschlag?

Ein Zuschlag nach SIA 102, der den höheren Aufwand bei Umbauten abbildet. Weil der Bestand mehr Unsicherheit birgt, liegt das Honorar bei Umbauten oft höher als bei vergleichbaren Neubaukosten.


Wann ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoll?

In frühen oder schwer abschätzbaren Phasen, wenn der Umfang unklar ist. Fair wird sie mit einer Stundenschätzung: Der Architekt schätzt den Aufwand vorab und rechnet effektiv ab.


13. Wann sich eine Zweitmeinung zum Vertrag lohnt

Ein Architektenvertrag bindet Sie über Jahre und betrifft erhebliche Beträge. Eine unabhängige Einordnung vor der Unterschrift ist im Verhältnis dazu günstig und schafft Sicherheit. Sie zeigt, ob Leistung, Honorar und Faktoren stimmig sind und ob die Offerte mit anderen vergleichbar ist.

Unsicher zu deiner Honorarofferte?

Eine unabhängige Einordnung schafft Klarheit vor der Unterschrift.




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