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Kostenschätzung des Architekten: Genauigkeit, Toleranz und Haftung

  • Autorenbild: Simon Käslin
    Simon Käslin
  • 1. Juli
  • 7 Min. Lesezeit

Kurzzusammenfassung

Eine Kostenschätzung des Architekten ist nicht einfach ein unverbindliches Bauchgefühl: Sie hat je nach Projektphase einen definierten Genauigkeitsgrad und eine zulässige Bandbreite, und auf diese kann der Architekt bis zu einem gewissen Grad behaftet werden.


Solange das Projekt unverändert bleibt, sollten sich die Kosten innerhalb der Toleranz bewegen. Wird der Kostenvoranschlag deutlich überschritten, kann der Architekt unter Umständen haften.


Es gibt aber klare Ausnahmen, etwa Sonderwünsche des Bauherrn oder Unvorhergesehenes wie Findlinge im Baugrund. Wer diese Logik versteht, weiss, worauf er sich verlassen kann und wo Spielraum bleibt. raumwert plus hilft Bauherren, Kostenangaben richtig einzuordnen und vertraglich abzusichern.


Eine Kostenschätzung ist eine Bandbreite mit Verbindlichkeit, kein unverbindliches Bauchgefühl.


Inhaltsverzeichnis

Offene Hand hält mehrere Euro-Münzen vor unscharfem grauen Hintergrund.
Ist die Kostenschätzung falsch, geht es oft um mehr als ein bisschen Kleingeld.

Wie verlässlich ist deine Kostenschätzung?

Eine kurze Einordnung zeigt, worauf du dich verlassen kannst und wo Spielraum bleibt.



1. Was ist die Kostenschätzung des Architekten?

Die Kostenschätzung ist die fachliche Einschätzung des Architekten, was ein Bauvorhaben voraussichtlich kosten wird. Sie entsteht auf Basis des jeweiligen Planungsstands und wird mit fortschreitender Planung präziser. Eine Kostenangabe ist immer so genau wie die Grundlage, auf der sie beruht:


In einer frühen Phase mit wenig Information ist sie grob, in einer späten Phase mit ausgearbeiteten Plänen ist sie belastbar.


Wichtig ist die richtige Erwartung. Eine Kostenschätzung ist kein fixer Preis, aber auch kein unverbindliches Bauchgefühl. Sie ist eine Prognose mit definierter Bandbreite, für die der Architekt sorgfältig rechnen muss.


2. Welche Kostengenauigkeiten unterscheidet man?

In der Schweiz arbeitet man mit gestuften Genauigkeiten, die mit dem Planungsstand zunehmen. Vereinfacht gibt es drei Stufen.


Stufe

Projektphase

Toleranz (Richtwert)

Kostenrahmen

Vorstudien

ca. ± 25 %

Kostenschätzung

Vorprojekt

ca. ± 15 – 20 %

Kostenvoranschlag

Bauprojekt

ca. ± 10 %


Richtwerte nach SIA 102. Bei Umbauten ist die Toleranz grösser. Halten Sie die vereinbarte Stufe im Vertrag fest.


  • Kostenrahmen: Sehr frühe, grobe Einordnung in den Vorstudien, mit grosser Bandbreite.

  • Kostenschätzung: Im Vorprojekt, auf Basis eines entwickelten Konzepts, mit mittlerer Bandbreite.

  • Kostenvoranschlag: Im Bauprojekt, auf Basis ausgearbeiteter Pläne, mit kleiner Bandbreite.


Diese Stufen sind kein Detail, sondern der Kern der Sache: Wer eine Angabe beurteilt, muss wissen, auf welcher Stufe sie steht. Eine Zahl ohne Angabe der Genauigkeit ist wenig wert.


3. Wie genau muss eine Kostenschätzung sein?

Die SIA 102 gibt für die Genauigkeit Anhaltspunkte, die mit der Phase strenger werden. Als Orientierung:


Eine Kostenschätzung aus dem Vorprojekt darf eine Toleranz von rund plus/minus zwanzig Prozent aufweisen, ein Kostenvoranschlag aus dem detaillierteren Bauprojekt nur noch rund plus/minus zehn Prozent. Bei Umbauten ist die Toleranz grösser, weil der Bestand mehr Unsicherheit birgt.


Entscheidend ist, dass die Toleranz benannt und idealerweise im Vertrag vereinbart wird. Ein seriöser Architekt sagt nicht "das kostet 900’000 Franken", sondern "im aktuellen Stand rechne ich mit 900’000 Franken bei einer Genauigkeit von plus/minus zehn Prozent".


Diese Transparenz ist nicht nur guter Stil, sie ist auch rechtlich relevant.


4. Kann man den Architekten auf die Kosten behaften?

Ja, bis zu einem gewissen Grad. Hier liegt der wichtigste Punkt, den viele Bauherren nicht kennen: Solange die effektiven Kosten innerhalb der vereinbarten Toleranz liegen, trägt der Bauherr allfällige Mehrkosten selbst. Innerhalb der Bandbreite liegt keine Vertragsverletzung vor.


Wird der Kostenvoranschlag aber um mehr als die vereinbarte Toleranz überschritten, wird eine Vertragsverletzung des Architekten vermutet. Er kann sich dann nicht einfach darauf berufen, es sei ja "nur eine Schätzung" gewesen. Diese nachträgliche Ausrede funktioniert nicht, weil sorgfältiges Rechnen zu seinen Pflichten gehört. Rechtliche Grundlage ist die Sorgfaltspflicht aus dem Auftragsrecht (Art. 398 Abs. 2 OR, nachzulesen auf fedlex.admin.ch), bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 119 II 249).


5. Was bedeutet die Haftung konkret?

Die Haftung ist bedingt, nicht absolut. Drei Bedingungen sind zentral. Erstens braucht es ein Verschulden, also eine unsorgfältige Berechnung oder Überwachung. Zweitens muss dem Bauherrn ein Schaden entstanden sein.


Dieser sogenannte Vertrauensschaden errechnet sich aus der Differenz zwischen den effektiven Erstellungskosten und dem subjektiven Wert, den die Baute für den Bauherrn hat. Drittens darf die Überschreitung nicht durch eine Ausnahme verursacht sein.


Der Schadenbegriff ist dabei der heikelste Punkt. Der Bauherr erhält für die Mehrkosten oft auch einen Mehrwert, ein wertvolleres Gebäude. Der ersatzfähige Schaden ist deshalb häufig kleiner als die reine Kostenüberschreitung. Genau deshalb spricht man von bedingter Haftung:


Sie greift, ist aber an Voraussetzungen geknüpft und im Einzelfall zu beurteilen.


6. Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht jede Überschreitung führt zur Haftung. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen, die nicht in der Schätzung abgebildet sind.


  • Bestellungsänderungen und Sonderwünsche: Ändert der Bauherr während der Planung oder des Baus seine Wünsche, verändert er die Grundlage der Schätzung. Diese Mehrkosten trägt er selbst.

  • Unvorhergesehenes: Umstände, die niemand kennen konnte, fallen nicht unter die Haftung. Das klassische Beispiel sind Findlinge oder schlechter Baugrund, die beim Aushub auftauchen. Solche Risiken sind in einer normalen Kostenschätzung nicht enthalten.


Der Architekt kann sich also von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass die Mehrkosten aus einer dieser Ausnahmen stammen. Die Beweislast dafür liegt bei ihm.


7. Wie realistisch ist es, den Architekten wirklich zu belangen?

Eine ehrliche Einordnung gehört dazu: In der Theorie haftet der Architekt, in der Praxis ist die Durchsetzung anspruchsvoll. Drei Hürden sind entscheidend.


Erstens muss der Bauherr ein Verschulden nachweisen, also eine unsorgfältige Berechnung oder Überwachung. Zweitens muss er einen tatsächlichen Schaden belegen. Genau hier scheitern viele Forderungen: Den Mehrkosten steht oft ein Mehrwert gegenüber, weil das Gebäude entsprechend wertvoller ist.


Dieser Wertvorteil wird angerechnet, sodass der ersatzfähige Schaden klein oder null sein kann. Drittens muss der Bauherr zeigen, dass er bei korrekter Schätzung anders entschieden hätte, also nicht oder kleiner gebaut hätte.


Die praktische Konsequenz ist klar: Sich auf eine spätere Haftung zu verlassen, ist riskant. Wirksamer ist Prävention. Eine im Vertrag vereinbarte Toleranz oder ein Kostendach, eine saubere Kostenstruktur und eine frühe unabhängige Prüfung schützen besser als ein späterer Streit.


Die Haftung ist ein Sicherheitsnetz, kein Ersatz für sorgfältige Vereinbarungen am Anfang.


8. Welche Informationspflicht hat der Architekt?

Eine zentrale Pflicht wird oft unterschätzt: Sobald sich abzeichnet, dass die Kosten den Voranschlag überschreiten, muss der Architekt den Bauherrn sofort informieren. Nur so kann dieser rechtzeitig reagieren, Sparmassnahmen prüfen oder Wünsche anpassen.


Informiert der Architekt zu spät, kann der Bauherr auf der Baustelle nicht mehr eingreifen. Diese verspätete oder fehlende Information ist selbst eine Pflichtverletzung. Eine laufende, transparente Kostenverfolgung ist deshalb Teil der geschuldeten Sorgfalt.


9. Was unterscheidet Genauigkeitsgrad und Kostendach?

Der Genauigkeitsgrad ist die normale, phasenabhängige Toleranz einer Kostenangabe. Das Kostendach ist etwas anderes: Es ist eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung, in der ein Höchstbetrag festgelegt wird, den die Kosten nicht überschreiten dürfen.


Erst damit entsteht eine echte Kostengarantie, und der Architekt muss das Projekt gezielt auf dieses Kostenziel hin planen.


Ein Kostendach ist sinnvoll, wenn der Bauherr maximale Sicherheit braucht, etwa bei knapper Finanzierung. Es muss aber klar definiert sein: Welcher Leistungsumfang ist enthalten, wie wird mit Bestellungsänderungen umgegangen und was passiert bei Unvorhergesehenem.


10. Woran erkennen Sie eine seriöse Kostenschätzung?

Auch als Laie können Sie Qualität einschätzen, wenn Sie auf Transparenz und Struktur achten.


  • Wird der Genauigkeitsgrad genannt (zum Beispiel plus/minus zehn Prozent)?

  • Ist die Schätzung strukturiert (nach BKP oder eBKP) und nicht nur eine Einzelzahl?

  • Sind die Annahmen offengelegt (Standard, Volumen, Reserve)?

  • Ist eine Reserve eingeplant und nachvollziehbar?


Eine runde Zahl ohne Erklärung ist hingegen ein Warnzeichen.


11. Wie sichern Sie sich als Bauherr ab?

Sie haben mehrere Hebel. Vereinbaren Sie im Vertrag ausdrücklich eine Toleranzgrenze, verlangen Sie eine strukturierte Schätzung mit genanntem Genauigkeitsgrad und planen Sie eine bewusste Reserve ein. Bei hohem Sicherheitsbedürfnis können Sie statt einer blossen Toleranz ein klar definiertes Kostendach vereinbaren.


Wichtig ist zudem, Änderungen während des Baus diszipliniert zu führen, weil jede Änderung die Grundlage verschiebt. Wie ein vollständiges Budget aufgebaut wird, zeigt der Beitrag Was kostet ein Hausbau.


12. Drei Praxisbeispiele

Praxisbeispiel 1: Überschreitung durch Rechenfehler

Bei einem Einfamilienhaus lagen die Endkosten rund zwanzig Prozent über dem Kostenvoranschlag, weil notwendige Arbeiten in der Berechnung vergessen worden waren. Da die Ursache beim Architekten lag und keine Ausnahme vorlag, konnte er sich nicht auf die Toleranz berufen.


Praxisbeispiel 2: Findlinge im Baugrund

Beim Aushub tauchten unerwartet grosse Findlinge auf. Die Mehrkosten waren erheblich, aber nicht vorhersehbar. Dieses Unvorhergesehene war in der Kostenschätzung nicht abgebildet und fiel nicht unter die Haftung des Architekten.


Praxisbeispiel 3: Mehrkosten durch Sonderwünsche

Eine Familie änderte während der Planung mehrfach Grundriss und Ausbaustandard. Die ursprüngliche Schätzung stimmte am Ende nicht mehr, nicht wegen eines Planungsfehlers, sondern weil die Familie die Grundlage selbst verändert hatte. Diese Mehrkosten trug sie selbst.


13. Häufige Fragen zur Kostenschätzung

Ist die Kostenschätzung des Architekten verbindlich?

Sie ist innerhalb ihres Genauigkeitsgrads verbindlich, aber keine absolute Garantie. Liegen die Kosten innerhalb der Toleranz und bleibt das Projekt unverändert, hat der Architekt seine Angabe eingehalten.


Wie hoch ist die Toleranz bei einer Kostenschätzung?

Je nach Phase. Eine Kostenschätzung aus dem Vorprojekt liegt bei rund plus/minus zwanzig Prozent, ein Kostenvoranschlag aus dem Bauprojekt bei rund plus/minus zehn Prozent. Bei Umbauten ist die Toleranz grösser.


Haftet der Architekt für eine Kostenüberschreitung?

Wird der Kostenvoranschlag um mehr als die vereinbarte Toleranz überschritten, wird eine Vertragsverletzung vermutet. Der Architekt haftet bei Verschulden, ausser die Mehrkosten beruhen auf Sonderwünschen des Bauherrn oder Unvorhergesehenem.


Kann ich den Architekten bei einer Kostenüberschreitung wirklich belangen?

In der Theorie ja, in der Praxis ist es schwierig. Der Bauherr muss Verschulden, einen tatsächlichen Schaden (abzüglich des Mehrwerts) und nachweisen, dass er sonst anders entschieden hätte. Prävention durch klare Vereinbarungen ist wirksamer.


Was ist ein Kostendach?

Eine vertragliche Vereinbarung über einen Höchstbetrag, den die Kosten nicht überschreiten dürfen. Erst damit entsteht eine echte Kostengarantie, und der Architekt plant gezielt auf dieses Ziel hin.


14. Wann sich eine unabhängige Prüfung lohnt

Eine Kostenangabe richtig einzuordnen und im Streitfall die Verantwortung zu klären, ist für Laien schwierig. Eine unabhängige Prüfung zeigt, auf welcher Stufe eine Zahl steht, ob die Genauigkeit stimmt und ob eine vertragliche Absicherung sinnvoll ist.


raumwert plus prüft Kostenangaben und Verträge als neutrale Zweitmeinung im Interesse der Bauherrschaft. Dieser Beitrag erklärt die Grundsätze und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wie verlässlich ist deine Kostenschätzung?

Eine kurze Einordnung zeigt, worauf du dich verlassen kannst und wo Spielraum bleibt.




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